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Ausländischen Führerschein umschreiben lassen: Ablauf, Kosten & Fristen

Wer nach Deutschland zieht und bereits einen Führerschein aus dem Ausland besitzt, stellt sich oft ziemlich schnell dieselbe Frage: Darf ich damit hier einfach weiterfahren oder muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen? Genau an diesem Punkt beginnt bei vielen die Unsicherheit. Denn entscheidend ist nicht nur, ob der Führerschein im Heimatland gültig ist, sondern vor allem auch, wo er ausgestellt wurde und wie lange der Wohnsitz schon in Deutschland besteht. 

Die wichtigste Unterscheidung ist deshalb die zwischen EU-/EWR-Führerscheinen und Führerscheinen aus Drittstaaten. Wer einen gültigen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat besitzt, muss ihn in Deutschland grundsätzlich nicht umschreiben lassen. Man darf damit also in der Regel weiterfahren. Eine Umschreibung ist hier meist freiwillig, auch wenn es bei einzelnen Klassen wie Lkw und Bus Besonderheiten gibt. Alte EU- und EWR-Führerscheinmuster müssen allerdings spätestens bis zum 19. Januar 2033 in das aktuelle Kartenformat umgetauscht werden. 

Anders sieht es bei Führerscheinen aus Staaten außerhalb der EU und des EWR aus. In diesen Fällen gilt der ausländische Führerschein in Deutschland grundsätzlich nur noch sechs Monate ab Begründung des Wohnsitzes. Danach wird er nicht mehr anerkannt. Wer also länger in Deutschland bleibt und weiterhin fahren möchte, braucht rechtzeitig die passende Umschreibung. Eine einmalige Verlängerung um weitere sechs Monate ist nur dann möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Aufenthalt insgesamt nicht länger als zwölf Monate dauert. 

Wann musst du deinen Führerschein umschreiben lassen?

Die folgende Übersicht ist für viele die schnellste Orientierung. Sie fasst die wichtigsten Fälle verständlich zusammen. Die Angaben beruhen auf den aktuellen Informationen von ADAC und dem Bodenseekreis.

Führerschein aus …Darfst du in Deutschland fahren?Umschreibung nötig?Wichtige Frist
EU-/EWR-StaatJa, in der Regel ohne UmschreibungMeist nein, freiwilligAlte Muster bis 19.01.2033 umtauschen
Anlage-11-StaatJa, aber nur begrenzt nach EinreiseJaMeist innerhalb von 6 Monaten relevant
Sonstiger DrittstaatJa, aber nur 6 Monate ab Wohnsitz in DeutschlandJaNach 6 Monaten keine Anerkennung mehr

Gerade im Alltag wird dieser Punkt oft unterschätzt. Viele denken, sie könnten sich irgendwann innerhalb dieser sechs Monate um alles kümmern. In der Praxis ist das aber riskant. Der Bodenseekreis weist aktuell ausdrücklich darauf hin, dass die Bearbeitung einer Umschreibung wegen hoher Antragszahlen bis zu sechs Monate dauern kann. Genau deshalb sollte der Antrag nicht erst kurz vor Ablauf gestellt werden. Wer zu lange wartet, steht im schlimmsten Fall plötzlich ohne gültige Fahrberechtigung da, obwohl der Antrag schon läuft. 

Was bedeutet „ordentlicher Wohnsitz“ überhaupt?

Auch dieser Punkt ist wichtig, weil viele glauben, die Frist beginne erst viel später. Für die Behörde zählt der Zeitpunkt, an dem der ordentliche Wohnsitz in Deutschland begründet wurde. Der Bodenseekreis beschreibt das praktisch so, dass du deinen Wohnsitz längerfristig nach Deutschland verlegt hast und hier an mindestens 185 Tagen im Jahr wohnst. Genau ab diesem Zeitpunkt wird bei Drittstaatenführerscheinen die Sechsmonatsfrist relevant. 

So läuft die Umschreibung in der Praxis ab

Der Ablauf ist grundsätzlich klar, auch wenn sich einzelne Details je nach Herkunftsland unterscheiden können. Zuerst wird geprüft, aus welchem Staat der Führerschein stammt. Danach entscheidet die Führerscheinstelle, ob die Umschreibung ohne Prüfung möglich ist, ob nur ein Teil der Prüfungen verlangt wird oder ob sowohl Theorie als auch Praxis notwendig sind. Bei Führerscheinen aus Staaten, die nicht unter die vereinfachte Regelung der Anlage 11 fallen, sind in der Regel theoretische und praktische Prüfung erforderlich. 

Wichtig ist dabei aber ein Punkt, den viele nicht kennen: Auch wenn Theorie und Praxis verlangt werden, bedeutet das nicht automatisch, dass eine komplette reguläre Fahrschulausbildung mit Pflichtstunden neu durchlaufen werden muss. Der Bewerber entscheidet selbst, ob und wann er sich bereit für die Prüfungen fühlt. In der Praxis ist es natürlich oft sinnvoll, sich mit Fahrstunden gezielt vorzubereiten, gerade wenn man sich mit den deutschen Verkehrsregeln, Prüfungssituationen oder typischen Abläufen noch nicht sicher fühlt. 

Die einzelnen Schritte auf einen Blick

Damit der Ablauf verständlicher wird, kann man ihn gut in fünf Schritte unterteilen:

  1. Prüfen, aus welchem Land der Führerschein stammt
  2. Persönlich den Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen
  3. Fehlende Unterlagen, Übersetzung oder Nachweise ergänzen
  4. Falls erforderlich: Theorie- und/oder Praxisprüfung ablegen
  5. Nach erfolgreicher Bearbeitung den deutschen Führerschein erhalten 

Welche Unterlagen brauchst du meistens?

Auch bei den Unterlagen hängt einiges vom Einzelfall ab. Trotzdem gibt es Dokumente, die fast immer relevant sind. Der Bodenseekreis und das Berliner Serviceportal nennen dafür unter anderem folgende Punkte: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bedarf Aufenthaltstitel
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • gegebenenfalls Übersetzung des Führerscheins
  • bei Drittstaaten oft zusätzlich Nachweis über Erste Hilfe und Sehvermögen
  • falls Prüfungen nötig sind: Angabe der Fahrschule und Prüfstelle 

Wichtig ist außerdem, dass nicht der internationale Führerschein allein umgeschrieben wird. Entscheidend ist immer der nationale Führerschein im Original. Das Berliner Serviceportal weist ausdrücklich darauf hin, dass internationale Führerscheine nicht als alleinige Grundlage für die Umschreibung ausreichen. 

Wichtige Besonderheiten, die viele übersehen

Gerade im Bodenseekreis gibt es noch ein paar Punkte, die oft erst bei der Antragstellung auffallen. Für Führerscheine aus Anlage-11-Staaten und aus sonstigen Drittstaaten gilt dort unter anderem:

  • Der ausländische Führerschein darf bei Antragstellung nicht länger als drei Jahre abgelaufen sein
  • Es darf sich nicht um einen Lernführerschein handeln
  • Der Führerschein muss rechtmäßig erworben worden sein
  • Der Erwerb muss zu einem Zeitpunkt erfolgt sein, an dem der Inhaber mindestens sechs Monate ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte
  • Reine „Ferienführerscheine“ werden nicht anerkannt 

Mit welchen Kosten musst du rechnen?

Beim Thema Kosten hilft es, die einzelnen Bausteine getrennt zu betrachten. Die reine Umschreibungsgebühr im Bodenseekreis liegt aktuell bei 37,50 Euro für EU-/EWR-Führerscheine und auch für Führerscheine aus Anlage-11-Staaten. Für Führerscheine aus sonstigen Drittstaaten beträgt die Gebühr dort 45,10 Euro

Kostenüberblick

Die folgende Tabelle ist für den Blog besonders hilfreich, weil sie schnell zeigt, welche festen und welche variablen Kosten typischerweise zusammenkommen können. Die festen Beträge stammen aus den aktuellen Angaben des Bodenseekreises und von TÜV SÜD. 

KostenpunktAktueller Wert / Hinweis
Umschreibung EU-/EWR-Führerschein im Bodenseekreis37,50 €
Umschreibung Anlage-11-Staat im Bodenseekreis37,50 €
Umschreibung Drittstaat im Bodenseekreis45,10 €
Theorieprüfung Klasse B24,99 €
Praktische Prüfung Klasse B129,83 €
Übersetzungje nach Anbieter unterschiedlich
Erste-Hilfe-Kursje nach Anbieter unterschiedlich
Sehtest / Sehbescheinigungje nach Anbieter unterschiedlich
Fahrstunden zur Vorbereitungje nach Bedarf und Fahrschule unterschiedlich

Gerade deshalb sollte man die Umschreibung nicht nur als „kleine Behördensache“ sehen. Die Grundgebühr selbst ist zwar überschaubar, aber wenn Prüfungen, Übersetzung und Vorbereitung dazukommen, kann der Gesamtaufwand deutlich höher ausfallen. Eine frühzeitige Beratung spart hier oft Zeit, Geld und unnötigen Stress. 

Fazit

Das Umschreiben eines ausländischen Führerscheins ist kein unlösbares Thema, aber eines, das man nicht aufschieben sollte. Entscheidend ist vor allem, wo dein Führerschein ausgestellt wurde und wie lange du schon in Deutschland wohnst. Während EU- und EWR-Führerscheine meist ohne Umschreibung weiter gültig sind, wird es bei Drittstaaten nach sechs Monaten ernst. Und weil die Bearbeitung im Bodenseekreis aktuell selbst bis zu sechs Monate dauern kann, ist frühes Handeln besonders wichtig. 

Wenn bei deiner Umschreibung eine Theorie- oder Praxisprüfung nötig ist, begleiten wir dich natürlich gern auf dem Weg dorthin. Gerade wenn du noch nicht genau weißt, welche Schritte in deinem Fall erforderlich sind, lohnt sich ein persönliches Gespräch. So lässt sich oft schnell klären, was du wirklich brauchst, welche Unterlagen sinnvoll sind und wie dein Weg zur deutschen Fahrerlaubnis am besten aussieht.

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