Autoklassen

Eigentlich gibt es nur eine Autofahrerlaubnis und zwar die Klasse B bzw. BF17. Über die Jahre sind jedoch ein paar Variationen in Form von Schlüsselzahlen hinzugekommen, wie der B78 oder B197.

Schlüsselzahlen sind Erweiterungen einer Fahrerlaubnisklasse, in diesen Fällen der Klasse B.

Die Schlüsselzahl 78 ist der sogenannte “Automatikführerschein”, das bedeutet, dass die gesamte Ausbildung und Prüfung auf einem Automatik-PKW stattfindet.

Die Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass auch PKWs mit Schaltwagen gefahren werden können, obwohl die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug stattgefunden hat. Das kann bei der Prüfung Vorteile wie weniger Stress, volle Konzentration auf dem Verkehr und kein “Abwürgen” bringen.

B / BF17

Du darfst Kraftwagen bis 3,5 t zG mit max. 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer) führen. Zusätzlich dürfen auch Anhänger mit dem B-Führerschein geführt werden, wenn sie entweder eine zulässige Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 750 kg haben oder aber die zG der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.

Außerdem dürfen Fahrzeuge der Klasse AM und der Klasse L geführt werden.

Du musst mindestens 17 Jahre alt sein, wenn du am “begleiteten Fahren mit 17 Jahren” teilnehmen möchtest bzw. 18 Jahre, wenn du ohne Begleitperson fahren möchtest. Der Ausbildungsbeginn kann schon mit 16 ½ Jahren (BF17) bzw. mit 17 ½ Jahren starten.

B78 („Automatik Führerschein“)

Bei dem „B78“ handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern hierbei wird die bereits oben erwähnte Fahrerlaubnisklasse B durch die Schlüsselzahl 78 eingeschränkt. Du darfst damit nur Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Automatikgetriebe bis 3,5 t zG mit max. 9 Plätzen (inkl. Fahrer) fahren. Auch bei dem „B78“ dürfen Anhänger geführt werden, wenn sie entweder eine zulässige Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 750 kg haben oder aber die zG der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.

Außerdem dürfen Fahrzeuge der Klasse AM und der Klasse L geführt werden.

Du musst mindestens 17 Jahre alt sein, wenn du am “begleiteten Fahren mit 17 Jahren” teilnehmen möchtest bzw. 18 Jahre, wenn du ohne Begleitperson fahren möchtest. Der Ausbildungsbeginn kann schon mit 16 ½ Jahren (BF17) bzw. mit 17 ½ Jahren starten.

B197 (Prüfung Automatik – ohne Beschränkungen bei Schaltwagen)

Du darfst Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zG mit max. 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer) führen. Zusätzlich dürfen auch Anhänger mit dem B-Führerschein geführt werden, wenn sie entweder eine zulässige Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 750 kg haben oder aber die zG der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.

Außerdem dürfen Fahrzeuge der Klasse AM und der Klasse L gefahren werden.

Du musst mindestens 17 Jahre alt sein, wenn du am “begleiteten Fahren mit 17 Jahren” teilnehmen möchtest bzw. 18 Jahre, wenn du ohne Begleitperson fahren möchtest. Der Ausbildungsbeginn kann schon mit 16 ½ Jahren (BF17) bzw. mit 17 ½ Jahren starten.

Die Fahrausbildung findet hauptsächlich mit einem Auto mit Automatikgetriebe statt, wodurch du dich besser auf den Verkehr und die Regeln konzentrieren kannst. Auch die praktische Prüfung wird mit einem Automatik-Auto abgelegt. Es werden während der Ausbildung nur so viele Fahrten mit einem Schaltwagen gemacht, bis du das Schalten beherrscht (mindestens 10 Stunden) und anschließend wird eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer absolviert. Dadurch darf man trotz „Automatikprüfung“ hinterher auch Schaltwagen führen.

Anhängerklassen (für PKW)

Welche Arten von Anhängerklassen gibt es?

Es gibt nur eine Anhänger-Fahrerlaubnisklasse für den PKW. Zusätzlich gibt es die Erweiterung des B-Führerscheins durch die Schlüsselzahl 96.

BE

Du darfst Fahrzeuge der Klasse B zusammen mit einem Anhänger bis 3500 kg zG fahren.

Du musst mindestens 17 Jahre alt sein, wenn du am “begleiteten Fahren mit 17 Jahren” teilnehmen möchtest bzw. 18 Jahre, wenn du ohne Begleitperson fahren möchtest. Der Ausbildungsbeginn kann schon mit 16 ½ Jahren (BF17) oder mit 17 ½ Jahren starten.

Außerdem musst du vorher bereits eine der oben genannten Fahrerlaubnisklassen B/BF17, B78 oder B197 haben.

B96

Du darfst Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger fahren, wenn die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger nicht mehr als 4250 kg zG wiegt.

Du musst mindestens 17 Jahre alt sein, wenn du am “begleiteten Fahren mit 17 Jahren” teilnehmen möchtest bzw. 18 Jahre, wenn du ohne Begleitperson fahren möchtest. Der Ausbildungsbeginn kann schon mit 16 ½ Jahren (BF17) oder mit 17 ½ Jahren starten.

Außerdem musst du vorher bereits eine der oben genannten Fahrerlaubnisklassen B/BF17, B78 oder B197 haben.