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Geblitzt in der Probezeit: Was passiert jetzt?

Geblitzt zu werden ist schon außerhalb der Probezeit ärgerlich genug. Wer aber noch Fahranfänger ist, erschrickt oft doppelt. Viele fragen sich sofort, ob jetzt direkt der Führerschein weg ist, ob die Probezeit verlängert wird oder ob schon ein Aufbauseminar droht. Genau diese Unsicherheit ist völlig verständlich. Die gute Nachricht ist aber: Nicht jeder Blitzer in der Probezeit hat automatisch dieselben Folgen. Entscheidend ist vor allem, wie viel zu schnell man war.

Die wichtigste Grenze liegt bei 21 km/h zu schnell. Denn in der Probezeit wird ein Geschwindigkeitsverstoß ab diesem Wert als
A-Verstoß eingestuft. Beim ersten A-Verstoß wird die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert. Zusätzlich wird ein
Aufbauseminar angeordnet. Unterhalb dieser Grenze drohen zwar je nach Höhe des Verstoßes Verwarnungsgeld oder Bußgeld, in der Regel aber noch keine zusätzlichen Probezeitmaßnahmen. 

1. Warum die 21-km/h-Grenze so wichtig ist

Gerade diese Grenze kennen viele nicht. Wer zum Beispiel mit 12 oder 16 km/h zu viel geblitzt wird, muss zwar mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen, löst damit aber normalerweise noch keine typischen Probezeitmaßnahmen wie Probezeitverlängerung oder Aufbauseminar aus. Ab 21 km/h zu schnell sieht das anders aus. Dann greift in der Probezeit zusätzlich zum normalen Bußgeldkatalog das besondere Maßnahmen-System für Fahranfänger. 

Das ist auch der Grund, warum zwei Verstöße für Außenstehende oft ähnlich aussehen, rechtlich aber sehr unterschiedlich sein können. Ein Blitzerfoto mit 18 km/h zu viel ist unangenehm. Ein Blitzerfoto mit 21 km/h zu viel ist für Fahranfänger deutlich ernster, weil dann eben nicht nur Geld fällig wird, sondern auch die Probezeitfolgen beginnen können. 

2. Was passiert bei wie viel km/h zu schnell?

Damit man ein besseres Gefühl dafür bekommt, hilft diese einfache Übersicht. Sie zeigt die typische Einordnung bei Pkw bis 3,5 Tonnen.

ÜberschreitungNormale FolgeZusätzliche Folge in der Probezeit
bis 10 km/hVerwarnungsgeldin der Regel keine zusätzliche Probezeitmaßnahme
11 bis 15 km/hGeldbußein der Regel keine zusätzliche Probezeitmaßnahme
16 bis 20 km/hGeldbußein der Regel keine zusätzliche Probezeitmaßnahme
ab 21 km/hBußgeld, Punkte, je nach Höhe evtl. FahrverbotA-Verstoß, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar beim ersten Mal

Die Einordnung, dass ab 21 km/h ein A-Verstoß vorliegt, kommt aus den aktuellen ADAC-Informationen zur Probezeit. Die allgemeinen Sanktionen wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot richten sich zusätzlich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. 

Wie hoch sind die Strafen aktuell?

Auch das ist eine Frage, die fast immer sofort kommt. Für Geschwindigkeitsverstöße gelten die normalen Sätze aus dem Bußgeldkatalog. Laut aktuellen Übersichten liegen die Regelsätze bei Pkw bis 3,5 Tonnen innerorts derzeit bei 30 Euro bis 10 km/h50 Euro bei 11 bis 15 km/h70 Euro bei 16 bis 20 km/h und 115 Euro bei 21 bis 25 km/h. Außerorts sind es 20 Euro40 Euro60 Euro und 100 Euro für dieselben Stufen. Ab 21 km/h zu schnell gibt es außerdem in der Regel einen Punkt

Zur besseren Übersicht kann man das so darstellen:

Zu schnellInnerortsAußerorts
bis 10 km/h30 €20 €
11 bis 15 km/h50 €40 €
16 bis 20 km/h70 €60 €
21 bis 25 km/h115 € + 1 Punkt100 € + 1 Punkt

Diese Werte stammen aus aktuellen Bußgeld-Übersichten 2026. Ob zusätzlich ein Fahrverbot droht, hängt von der genauen Höhe des Verstoßes und gegebenenfalls von Wiederholungstaten ab. Außerorts kann ein einmonatiges Fahrverbot unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab einem zweiten Verstoß von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres relevant werden. 

Was passiert beim ersten A-Verstoß in der Probezeit?

Wenn du in der Probezeit zum ersten Mal einen A-Verstoß begehst, wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahreverlängert. Zusätzlich ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Das ist die klassische erste Stufe der Probezeitmaßnahmen. Viele denken, dass sofort der Führerschein weg ist. So ist es normalerweise nicht. Aber der Verstoß ist eben deutlich mehr als nur ein normales Bußgeld. 

Wichtig ist auch: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Tat, nicht der Moment, in dem der Bußgeldbescheid bei dir ankommt. Wenn du also den Verstoß noch innerhalb der Probezeit begangen hast, können die Probezeitfolgen auch dann noch greifen, wenn deine eigentliche Probezeit zwischenzeitlich schon abgelaufen ist. 

Und was passiert beim zweiten oder dritten Mal?

Auch hier gibt es ein klares Stufensystem. Nach einem ersten A-Verstoß folgen Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Kommt später ein weiterer schwerwiegender Verstoß hinzu oder sammeln sich weitere relevante Verstöße an, folgt in der nächsten Stufe eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. In einer weiteren Stufe kann schließlich sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. 

Gerade deshalb sollte man einen ersten Verstoß in der Probezeit nie als Kleinigkeit abtun. Selbst wenn man den Führerschein beim ersten Mal nicht direkt verliert, ist man danach deutlich schneller in einem Bereich, in dem weitere Konsequenzen ernst werden können. 

Was ist der Unterschied zur Zeit nach der Probezeit?

Außerhalb der Probezeit gelten bei Geschwindigkeitsverstößen grundsätzlich die normalen Regeln des Bußgeldkatalogs. Das heißt, es drohen je nach Verstoß Bußgeld, Punkte und eventuell ein Fahrverbot. Die zusätzlichen Maßnahmen für Fahranfänger, also etwa Probezeitverlängerung oder Aufbauseminar, gibt es dann nicht mehr. Genau deshalb macht die Probezeit rechtlich einen echten Unterschied. Für viele Fahranfänger ist genau das überraschend. Sie gehen davon aus, dass ein Blitzer in der Probezeit einfach nur „etwas teurer“ ist. Tatsächlich kann derselbe Verstoß in der Probezeit aber deutlich weitreichendere Folgen haben als später. Nicht nur wegen des Geldes, sondern wegen der Maßnahmen rund um die Fahrerlaubnis. 

Das Wichtigste auf einen Blick

Wenn du in der Probezeit geblitzt wurdest, solltest du vor allem auf diese Punkte achten:

  • Unter 21 km/h zu schnell drohen meist noch keine zusätzlichen Probezeitmaßnahmen
  • Ab 21 km/h zu schnell handelt es sich in der Probezeit in der Regel um einen A-Verstoß
  • Beim ersten A-Verstoß drohen Probezeitverlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
  • Zusätzlich gelten immer auch die normalen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog
  • Entscheidend ist der Tag des Verstoßes, nicht der spätere Eingang des Bescheids 

Fazit

Geblitzt in der Probezeit heißt nicht automatisch, dass sofort der Führerschein weg ist. Aber es macht einen großen Unterschied, wie viel zu schnell du warst. Gerade die Grenze von 21 km/h ist entscheidend. Unterhalb davon bleibt es meist beim normalen Bußgeld. Ab diesem Punkt wird es für Fahranfänger deutlich ernster, weil dann zusätzlich Probezeitverlängerung und Aufbauseminar drohen können. 

Wer noch in der Probezeit ist, sollte das Thema deshalb nicht auf die leichte Schulter nehmen. Viele Verstöße passieren nicht aus Absicht, sondern aus einem kurzen Moment der Unachtsamkeit. Trotzdem können die Folgen spürbar sein. Umso wichtiger ist es, die Regeln zu kennen und gerade in den ersten Jahren hinter dem Steuer besonders aufmerksam zu fahren. 

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