Nähere Infos?

Du möchtest nähere zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen wissen und wie der Ablauf ist? Wir beantworten dir deine Fragen gerne während den Bürozeiten oder hier direkt online.

Den Fahrerlaubnisantrag kann man frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beim Rathaus seiner Wohnsitzgemeinde einreichen.

Die theoretische Führerscheinprüfung kann man frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters beim TÜV machen. Die Voraussetzung dafür sind, dass dein Fahrerlaubnisantrag vom Landratsamt genehmigt wurde, deine Prüfungsgebühren bezahlt sind und alle erforderlichen Theoriestunden absolviert wurden.

Die praktische Führerscheinprüfung kann man frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters machen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Theorieprüfung bestanden wurde und die Prüfungsgebühren bezahlt sind. 

Bitte beachte, dass man nicht bei jedem Führerschein einen Fahrerlaubnisantrag, eine theoretische oder eine praktische Prüfung braucht.