Mofa

Ein Mofa ist ein einspuriges und einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor oder ein Kleinkraftrad mit der maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h bbH.

Du musst mindestens 15 Jahre alt sein. Der Ausbildungsbeginn ist schon ab 14 ½ Jahren möglich.

AM

Du darfst Fahrräder mit Hilfsmotor, zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • max. 45 km/h bbH
  • max. 50 cm³ Hubraum
  • max. 4 kW Leistung

Du musst mindestens 15 Jahre alt sein. Der Ausbildungsbeginn ist schon ab 14 ½ möglich.
Aufgepasst: Bis zu deinem 16. Geburtstag gilt der Führerschein nur in Deutschland.

A1

Du darfst Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) fahren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • max. 125 cm³ Hubraum
  • max. 11 kW Leistung
  • max. 0,1 kW/kg darf das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht sein

Außerdem darfst du auch dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren:

  • mit mehr als 50 cm³ Hubraum
  • mit mehr als 45 km/h bbH
  • max. 15 kW

Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Der Ausbildungsbeginn ist schon mit 15 ½ Jahren möglich.

A2

Du darfst Krafträder (auch mit Beiwagen) fahren, welche folgende Bedingungen erfüllen:

  • max. 35 kW Leistung
  • max. 0,2 kW/kg darf das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht sein

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Der Ausbildungsbeginn ist schon mit 17 ½ Jahren möglich.

A

Du darfst alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.

Für Krafträder liegt das Mindestalter bei 24 Jahren. Der Ausbildungsbeginn ist schon mit 23 ½ Jahren möglich.

Für dreirädrige Kraftfahrzeuge liegt das Mindestalter bei 21 Jahren. Der Ausbildungsbeginn ist schon mit 20 ½ Jahren möglich.

Aufstiegsprüfungen

Man kann nach einem zweijährigen Besitz der Führerscheinklasse A1 oder A2 eine sogenannte Aufstiegsprüfung machen um die nächst höhere Führerscheinklasse zu erlangen. Das heißt von A1 auf A2 und von A2 auf A.

Wie bei jedem Führerschein, muss man sich als aller erstes bei uns anmelden und anschließend den Fahrerlaubnisantrag beim Rathaus des Wohnorts abgeben.

Theoriestunden und -prüfung müssen nicht gemacht werden.

Bei der praktischen Ausbildung werden in der Regel nicht viel Fahrstunden benötigt, wenn Fahrerfahrung vorhanden ist.